Vertragskündigung
Der Mietvertrag kann in folgenden Fällen gekündigt werden:
- Bei Kündigung des Hauptmietvertrags durch den Eigentümer
- Bei Nichtleistung der Mietzahlungen
- Wenn das Verhalten des Mieters ode reines Untermieters es an der gebotenen Rücksicht auf die anderen Bewohner des Gebäudes fehlen lässt oder den Zustand des Gebäudes zu beeinträchtigen droht.
- Wenn der Mieter sein Zimmer an Dritte untervermietet.
- Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Hausordnung.
- Wenn sich der akademische Status des Mieters nach der Unterzeichnung des Mietvertrags angegeben hat, verändert.
Der Mieter kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen.
Der Vertrag kann erst nach zweimonatiger Laufzeit gekündigt werden.
1. Schritt: Antrag auf Vertragskündigung:
So gehen Sie vor :
- Füllen Sie einen Monat vor Ablauf des Vertrags das Formular Antrag auf Vertragskündigung aus;
- Unterzeichnen Sie es und senden Sie es mit der Post an folgende Anschrift:
Universität Luxemburg
SEVE – Studentenwohnungen
Campus LIMPERTSBERG
162a, Avenue de la Faïencerie
L-1511 Luxemburg
2. Schritt: Eingang des Antrags beim SEVE - Studentenwohnungen:
- Das SEVE - Studentenwohnungen schickt Ihnen per E-Mail eine Empfangsbestätigung;
- Vereinbaren Sie beim SEVE Studentenwohnungen telefonisch oder per E-Mail (seve.logement@uni.lu) einen Termin.
3. Schritt: Schlüsselübergabe und Rückzahlung der Kaution:
- Geben Sie beim SEVE - Studentenwohnungen die Schlüssel ab;
- Die Buchhaltung zahlt Ihnen die Kaution zurück, nachdem der Eingang aller Mietzahlungen festgestellt wurde.
Das SEVE - Studentenwohnungen wird mit Ihnen hauptsichtlich per E-Mail kommunizieren. Sichten Sie regelmäßig Ihre persönliche E-Mail Adresse, die Sie bei der Einschreibung an der Universität Luxemburg erhalten haben: prenom.nom.index@student.uni.lu .
( Vorname.Nachname.index@student.uni.lu )





