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Mehrsprachigkeit

Artikel 3 des Gesetzes vom 12. August 2003 zur Gründung der Universität legt fest, dass „die mehrsprachige Lehre einen wichtigen Grundsatz […] der Universität bildet“.

Die Lehrveranstaltungen an der Universität werden auf Französisch, Englisch und Deutsch abgehalten.

Die Mehrsprachigkeit ist ein Hauptaspekt der strategischen Entwicklung der Universität Luxemburg, denn sie ermöglicht die Vergabe von mehrsprachigen Diplomen – ein großer Pluspunkt für die Universität. Doppeldiplome stellen zweifellos eine universitäre „Marktlücke“ dar, und ihre Einführung ist der Universität Luxemburg aufgrund ihres mehrsprachigen Umfelds ohne großen Aufwand möglich: Luxemburg liegt, von drei Ländern umgeben, im Herzen Europas und ist Sitz zahlreicher europäischer Institutionen. Der Aspekt der Mehrsprachigkeit kann zu einem zentralen Element des internationalen Renommees der Universität werden.

Das Hauptaugenmerk sollte hierbei auf den Studierenden liegen: Die Mehrsprachigkeit ist ein zusätzlicher Vorteil, der ihnen den Eintritt ins Berufsleben erleichtert. Zudem erhält ihr Diplom einen Mehrwert, der ihnen auf dem Arbeitsmarkt spürbare Vorteile verschafft. Durch die Beherrschung von Fremdsprachen, die auf dem internationalen Markt von Bedeutung sind, erwerben die Studierenden Kenntnisse, Flexibilität und eine geistige Offenheit, mit der sie sich von Absolventen einsprachiger Studiengänge unterscheiden.

Richtlinien

  1. Alle Bachelorstudiengänge müssen zweisprachig ausgerichtet sein, wobei mindestens 25 % der Lehrveranstaltungen in der Zweitsprache abgehalten werden müssen, es sei denn der sprachliche Aspekt bestimmt den Inhalt des Studienfachs.
  2. Masterstudiengänge: Die Mehrzahl der Masterstudiengänge muss zweisprachig ausgerichtet sein (mindestens 25 % der Lehrveranstaltungen müssen in der Zweitsprache abgehalten werden), und mindestens 20 % der Lehrveranstaltungen müssen in englischer Sprache abgehalten werden, es sei denn der sprachliche Aspekt bestimmt den Inhalt des Studienfachs.
  3. Jede der drei Sprachen muss zu mindestens 20 % in den Studiengängen vertreten sein.
  4. Studierende, Lehr- und Forschungskräfte sowie Verwaltungsmitarbeiter der Universität sollten möglichst dreisprachig sein.
    • Von den Studierenden wird verlangt, zumindest die Sprachen zu beherrschen, die für ihr Studium von Bedeutung sind.
    • Die meisten Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeiter müssen zumindest zwei, idealerweise jedoch alle drei für die Universität Luxemburg relevanten Sprachen beherrschen (Französisch, Englisch und Deutsch). Mitarbeiter der Universitätsverwaltung, die in direktem Kontakt mit den Studierenden stehen, müssen mindestens drei und idealerweise vier der folgenden Sprachen beherrschen: Französisch, Englisch, Deutsch und Luxemburgisch.

Kontaktperson: Guy Poos