Finanzielle Unterstützung
Finanzielle Unterstützung des Staates für höhere Studien: Was versteht man darunter? |
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Es handelt sich hierbei um eine finanzielle Unterstützung, die der luxemburgische Staat Studierenden gewährt, die höhere Studien bzw. ein Hochschulstudium absolvieren (geändertes Gesetz vom 22. Juni 2000). Die finanzielle Unterstützung kann zwei Teile umfassen:
Rückzahlungsmodalitäten: Der Studierende muss mit der Rückzahlung zwei Jahre nach Ende oder Abbruch des Studiums beginnen. Ab diesem Zeitpunkt muss das Darlehen innerhalb von 10 Jahren bzw. von 5 Jahren für Studierende, die das 35. Lebensjahr überschritten haben, zurückgezahlt werden. Anmerkung: Die vom Studierenden zu tragenden Zinsen in Höhe von 2 % werden von der Bank üblicherweise halbjährlich eingezogen. |
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Wer kann die finanzielle Unterstützung beantragen? |
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Alle Studierenden, die für weiterführende Studien, höhere Studien oder ein Hochschulstudium eingeschrieben sind und die eine der folgenden Bedingungen bezüglich ihrer Staatsangehörigkeit erfüllen:
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Wie kann die finanzielle Unterstützung beantragt werden? |
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Durch Ausfüllen und Absenden des Online-Fragebogens auf der Website www.cedies.lu unter "e Aide fi". Es ist auch möglich, einen schriftlichen Antrag (per Post, Fax, E-Mail oder persönliche Abgabe) an CEDIES, 211, route d'Esch, L-1471 Luxemburg, Fax: 45 56 56, E-Mail: cedies@mcesr.etat.lu , zu richten und den erhaltenen Fragebogen in Papierform ausgefüllt und mit den erforderlichen Dokumenten versehen unter Einhaltung der Fristen an die genannte Adresse zu senden. |
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Welche Fristen sind einzuhalten? |
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Für jedes akademische Jahr ist ein neuer Fragebogen auszufüllen.
Studierende, die für das Semester eingeschrieben sind und die für das Wintersemester die finanzielle Unterstützung erhalten haben, müssen entweder
Die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester ist dem CEDIES so schnell wie möglich zu übersenden, spätestens aber bis zum 31. Juli.
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Wie wird die Höhe der finanziellen Unterstützung berechnet? |
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Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach der finanziellen Situation des Haushalts, zu dem der Studierende gehört:
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Welche Banken haben mit dem Staat eine Vereinbarung geschlossen? |
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Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat, Banque Générale du Luxembourg, Banque de Luxembourg, Banque Raiffeisen, Banque ING, DEXIA-BIL, Fortuna Banque |
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Die Förderprämien:Was versteht man darunter? |
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Der luxemburgische Staat überweist jedem Studierenden, der bei der CEDIES einen Antrag gestellt und einen Studienzyklus höherer Studien oder ein Hochschulstudium in der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen hat, eine Förderprämie. |
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Wer kann die Förderprämie beantragen? |
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Alle Studierenden, die die Bedingungen des geänderten Gesetzes vom 22. Juni 2000 und der geänderten luxemburgischen Verordnung vom 5. Oktober 2000 erfüllen und einen Studienzyklus höherer Studien oder ein Hochschulstudium innerhalb der vom Lehrplan vorgesehenen Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen haben. |
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Wie sieht die Vorgehensweise aus? |
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Welche Fristen sind einzuhalten? |
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Die Förderprämie muss spätestens ein Jahr nach erfolgreichem Bestehen des Studienzyklus beantragt werden. |
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Wie hoch ist die Förderprämie? |
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Anmerkung: Gemäß Artikel 7 der großherzoglichen Verordnung vom 5. Oktober 2000 bezüglich der finanziellen Unterstützung des Staates für höhere Studien müssen die Förderprämien für den 2. und 3. Studienzyklus in jedem Fall auf das Darlehenskonto des Studierenden überwiesen werden. |
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