Startseite // Studierende // Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung des Staates für höhere Studien: Was versteht man darunter?

Es handelt sich hierbei um eine finanzielle Unterstützung, die der luxemburgische Staat Studierenden gewährt, die höhere Studien bzw. ein Hochschulstudium absolvieren (geändertes Gesetz vom 22. Juni 2000).

Die finanzielle Unterstützung kann zwei Teile umfassen:

  • ein Stipendium , das der Staat auf das Privatkonto des Studierenden überweist;
  • ein Darlehen zum Zinssatz von nur 2 %, das der Studierende bei einer der Banken, mit der der Staat eine Vereinbarung geschlossen hat, aufnimmt (s. weiter unten).

Rückzahlungsmodalitäten: Der Studierende muss mit der Rückzahlung zwei Jahre nach Ende oder Abbruch des Studiums beginnen. Ab diesem Zeitpunkt muss das Darlehen innerhalb von 10 Jahren bzw. von 5 Jahren für Studierende, die das 35. Lebensjahr überschritten haben, zurückgezahlt werden.

Anmerkung: Die vom Studierenden zu tragenden Zinsen in Höhe von 2 % werden von der Bank üblicherweise halbjährlich eingezogen.

Wer kann die finanzielle Unterstützung beantragen?

Alle Studierenden, die für weiterführende Studien, höhere Studien oder ein Hochschulstudium eingeschrieben sind und die eine der folgenden Bedingungen bezüglich ihrer Staatsangehörigkeit erfüllen:

  • sie haben die luxemburgische Staatsbürgerschaft und sind in Luxemburg ansässig,
  • sie haben die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, sind in Luxemburg ansässig und fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung EWG Nr. 1612/68 bezüglich des freien Verkehrs der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft,
  • sie haben die Staatsbürgerschaft eines Drittlandes bzw. sind staatenlos, seit wenigstens 5 Jahren in Luxemburg ansässig und besitzen einen Abschluss einer Bildungseinrichtung der Sekundarstufe, der vom luxemburgischen Ministerium für Bildung als äquivalenter Abschluss anerkannt wurde,
  • sie sind vom luxemburgischen Staat als politischer Flüchtling anerkannt worden und in Luxemburg ansässig.

Wie kann die finanzielle Unterstützung beantragt werden?

Durch Ausfüllen und Absenden des Online-Fragebogens auf der Website www.cedies.lu unter "e Aide fi".

Es ist auch möglich, einen schriftlichen Antrag (per Post, Fax, E-Mail oder persönliche Abgabe) an CEDIES, 211, route d'Esch, L-1471 Luxemburg, Fax: 45 56 56, E-Mail: cedies@mcesr.etat.lu , zu richten und den erhaltenen Fragebogen in Papierform ausgefüllt und mit den erforderlichen Dokumenten versehen unter Einhaltung der Fristen an die genannte Adresse zu senden.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Für jedes akademische Jahr ist ein neuer Fragebogen auszufüllen.
Für die jährlichen Einschreibungen und die Einschreibungen im Wintersemester:

  • ist der Online-Fragebogen auf der Website www.cedies.lu (unter e-Aide Fi) auszufüllen, bzw. der Fragebogen schriftlich zu beantragen, und zwar spätestens bis zum 31. Oktober des entsprechenden akademischen Jahres.
  • Die Online-Bestätigung über die Beantragung bzw. der ausgefüllte Fragebogen nebst erforderlicher Anlagen müssen bis zum 30. November zurückgeschickt werden.

Studierende, die für das Semester eingeschrieben sind und die für das Wintersemester die finanzielle Unterstützung erhalten haben, müssen entweder

  • auf der Website www.cedies.lu (über e-Aide Fi) online einen Verlängerungsantrag für das Sommersemester stellen (Anmerkung: Dies ist nur möglich, wenn der Studierende seinen Antrag für das Wintersemester auf dieselbe Weise gestellt hat).
  • oder einen Verlängerungsantrag (formloses Schreiben) vor dem 31. März stellen.

Die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester ist dem CEDIES so schnell wie möglich zu übersenden, spätestens aber bis zum 31. Juli.
Für Studierende, die sich im Sommersemester neu einschreiben:

  • ist der Online-Fragebogen auszufüllen, bzw. der Fragebogen bis zum 31. März zu beantragen;
  • ist die Online-Bestätigung über die Beantragung bzw. der Fragebogen in Papierform bis zum 30. April zurückzusenden.

Wie wird die Höhe der finanziellen Unterstützung berechnet?

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach der finanziellen Situation des Haushalts, zu dem der Studierende gehört:

  • Bei Studierenden, die noch im Haushalt ihrer Eltern bzw. eines Elternteils wohnen, wird das steuerpflichtige Jahreseinkommen dieses Haushalts als Berechnungsgrundlage herangezogen.
  • Bei verheirateten Studierenden wird lediglich das steuerpflichtige Einkommen des Studierenden als Berechnungsgrundlage herangezogen.
  • Bei Studierenden, die für den dritten Studienzyklus eingeschrieben sind, wird ihr eigenes Einkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen.
  • Der gewährte Beitrag wird durch die tatsächlich gezahlten Auslagen für die Einschreibung aufgestockt.
  • In die Berechnung der finanziellen Unterstützung fließen die gezahlten Auslagen für die Einschreibung ab einer Pauschalsumme von 100 Euro und bis zu einer Höhe von maximal 3.700 Euro ein. Die Hälfte wird in Form eines Stipendiums gewährt, die andere Hälfte in Form eines Darlehens.

Welche Banken haben mit dem Staat eine Vereinbarung geschlossen?

Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat, Banque Générale du Luxembourg, Banque de Luxembourg,  Banque Raiffeisen, Banque ING, DEXIA-BIL, Fortuna Banque

Die Förderprämien:Was versteht man darunter?

Der luxemburgische Staat überweist jedem Studierenden, der bei der CEDIES einen Antrag gestellt und einen Studienzyklus höherer Studien oder ein Hochschulstudium in der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen hat, eine Förderprämie.

Wer kann die Förderprämie beantragen?

Alle Studierenden, die die Bedingungen des geänderten Gesetzes vom 22. Juni 2000 und der geänderten luxemburgischen Verordnung vom 5. Oktober 2000 erfüllen und einen Studienzyklus höherer Studien oder ein Hochschulstudium innerhalb der vom Lehrplan vorgesehenen Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen haben.
Eine Ausnahme ist für die Studien des ersten Studienzyklus vorgesehen. Hier dürfen Studierende die Regelstudienzeit um ein Jahr überschreiten.

Wie sieht die Vorgehensweise aus?

  1. Der Antrag kann auf der Website www.cedies.lu online abgerufen, ausgefüllt und abgesendet werden, bzw. das Formular kann bei der CEDIES spätestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Studienabschluss angefordert werden
  2. Die Online-Bestätigung über die Beantragung bzw. das ausgefüllte Formular sind zusammen mit den erforderlichen Nachweisen zurückzusenden.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Die Förderprämie muss spätestens ein Jahr nach erfolgreichem Bestehen des Studienzyklus beantragt werden.

Wie hoch ist die Förderprämie?

  1. Die Höhe der Förderprämie für den 1. Studienzyklus beträgt 1.000 Euro.
  2. Die Höhe der Förderprämie für den 2. Studienzyklus beträgt 2.000 Euro.
  3. Die Höhe der Förderprämie für den 3. Studienzyklus beträgt 2.000 Euro pro Jahr und höchstens 8.000 Euro.

Anmerkung: Gemäß Artikel 7 der großherzoglichen Verordnung vom 5. Oktober 2000 bezüglich der finanziellen Unterstützung des Staates für höhere Studien müssen die Förderprämien für den 2. und 3. Studienzyklus in jedem Fall auf das Darlehenskonto des Studierenden überwiesen werden.