Finanzierung

Finanzielle Unterstützung des CEDIES

Es handelt sich hierbei um eine finanzielle Unterstützung, die der luxemburgische Staat Studierenden gewährt, die für weiterführende Studien, höhere Studien oder ein Hochschulstudium eingeschrieben sind und die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • sie haben die luxemburgische Staatsbürgerschaft und sind in Luxemburg ansässig;
  • sie haben die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, sind in Luxemburg ansässig und fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung EWG Nr. 1612/68 bezüglich des freien Verkehrs der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft;
  • sie sind Drittstaatsangehöriger oder staatenlos, sind seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg ansässig und verfügen über einen vom luxemburgischen Bildungsministerium (Ministère de l’Education nationale et de la Formation professionnelle) anerkannten Sekundarschulabschluss;
  • sie haben den Status des politischen Flüchtlings in Luxemburg und sind in Luxemburg ansässig.

Diese Staatliche Studienbeihilfe kann nur aus einem Darlehen bestehen, oder sich aus einem Teil Darlehen und einem Teil Stipendium zusammensetzen. Wenn Sie diese finanzielle Unterstützung für Ihr Studium in Luxemburg beim CEDIES beantragt haben und ein Auslandssemester absolvieren, kann der gewährte Betrag entsprechend angepasst werden.

Für weitere Informationen : http://www.cedies.public.lu/fr/aides-financieres/index.html

Erasmus-Stipendium

Nur wenn Sie Ihr Auslandssemester im Rahmen des Erasmus-Programms absolvieren

Studierende die Ihr Auslandssemester im Rahmen des Erasmus-Programms absolvieren, erhalten ein Erasmus-Stipendium. Der entsprechende Antrag ist zusammen mit der Bewerbung fürs Auslandssemester beim SEVE Mobilité einzureichen.

Sobald beim SEVE Mobilité die von der Gasthochschule unterzeichnete Ankunftsbestätigung eingegangen ist, erhält der Studierende die ersten 75% des Stipendiums. Bei Eingang der Bestätigung über die Beendigung des Auslandsstudiums, welche die tatsächliche Dauer des Auslandssemesters bescheinigt, werden die restlichen 25% des Stipendiums überwiesen. Der gewährte Betrag kann entsprechend der tatsächlichen Dauer des Aufenthaltes angepasst werden.

Studienbeihilfe für Studierende aus Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Wenn Ihnen eine Beihilfe für Studierende aus Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewährt wurde und Sie ein Auslandssemester absolvieren, kann der Betrag dieser finanziellen Unterstützung entsprechend angepasst werden.

Für weitere Informationen : T. (+352) 46 66 44 6222