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Outgoing students - Andere Auslandsaufhenthalte

Wenn Sie Ihr Auslandssemester im Rahmen eines Abkommens mit einer Partneruniversität (außer Erasmus) oder als Free mover  durchführen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

Vor der Abreise

  • Informieren Sie sich beim SEVE Mobilité, bei der Kontaktperson für die Mobilität innerhalb Ihrer Fakultät, beim Dokumentationszentrum des SEVE oder auf den Internetseiten möglicher Gasthochschulen über bestehende Abkommen zwischen der Universität Luxemburg und ihren Partneruniversitäten;
  • Wenn Sie eine Gasthochschule gefunden haben, arbeiten Sie mit Ihrem Studiendirektor das Learning agreement  aus, in dem die Kurse festgelegt werden, die Sie an der gewählten Hochschule besuchen möchten, damit Ihnen bei Ihrer Rückkehr Ihre Leistungen angerechnet werden können;

Achtung: Der SEVE Mobilité muss in jedem Fall  über Ihr Auslandssemester informiert sein. Auslandssemester, die nicht im Rahmen eines Austauschprogramms absolviert werden, können anerkannt werden, sofern der Studiendirektor im Vorfeld seine Zustimmung gegeben hat.  

Diese Schritte müssen Sie rechtzeitig unternehmen:

Wenn Sie im Wintersemester ins Ausland gehen möchten: ab März  
Wenn Sie im Sommersemester ins Ausland gehen möchten: ab Oktober  

  • Informieren Sie sich über die Bewerbungsprozedur und reichen Sie beim SEVE Mobilité die für Ihre Bewerbung notwendigen Unterlagen ein;
  • Nachdem Ihre Bewerbung an der Gasthochschule angenommen wurde, müssen Sie sich an beiden Hochschulen  immatrikulieren. An der Universität Luxemburg sind Sie Outgoing Student . Für die Dauer Ihres Auslandssemesters erhalten Sie einen Studierendenausweis der Universität Luxemburg.

Bitte beachten Sie: Ihre Einschreibegebühren sind in den meisten Fällen an der Gasthochschule zu entrichten.

Während Ihres Studienaufenthalts an der Gasthochschule sollten Sie unbedingt mit Ihrem Studiengangsleiter und dem SEVE Mobilité in Verbindung bleiben.

Bei Ihrer Ankunft an der Gasthochschule

  • Lassen Sie an der Gasthochschule die Bestätigung über die Aufnahme des Studiums unterzeichnen, mit der Sie belegen, dass Sie sich tatsächlich im Auslandssemester befinden. Schicken Sie diese Bescheinigung an den SEVE Mobilité.

Bei Ihrer Rückkehr

  • Reichen Sie beim SEVE Mobilité die von der Gasthochschule unterzeichnete Bestätigung über die Beendigung des Studiums ein. Sie ist der Beleg für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes;
  • Füllen Sie den Mobilitätsbericht aus und reichen Sie ihn beim SEVE Mobilité ein. Dieser Bericht wird Ihnen vom SEVE Mobilität am Ende der Mobilitätsperiode gemailt sein;
  • Suchen Sie Ihren Studiendirektor auf, um Ihr Auslandssemester anerkennen zu lassen. Die im Ausland erworbenen ECTS-Leistungspunkte werden auf Grundlage des vorab unterzeichneten Learning agreements anerkannt.

Finanzielle Unterstützung des CEDIES

Es handelt sich hierbei um eine finanzielle Unterstützung, die der luxemburgische Staat Studierenden gewährt, die für weiterführende Studien, höhere Studien oder ein Hochschulstudium eingeschrieben sind und die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • sie haben die luxemburgische Staatsbürgerschaft und sind in Luxemburg ansässig;
  • sie haben die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, sind in Luxemburg ansässig und fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung EWG Nr. 1612/68 bezüglich des freien Verkehrs der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft;
  • sie sind Drittstaatsangehöriger oder staatenlos, sind seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg ansässig und verfügen über einen vom luxemburgischen Bildungsministerium (Ministère de l’Education nationale et de la Formation professionnelle) anerkannten Sekundarschulabschluss;
  • sie haben den Status des politischen Flüchtlings in Luxemburg und sind in Luxemburg ansässig.

Diese Staatliche Studienbeihilfe kann nur aus einem Darlehen bestehen, oder sich aus einem Teil Darlehen und einem Teil Stipendium zusammensetzen. Wenn Sie diese finanzielle Unterstützung für Ihr Studium in Luxemburg beim CEDIES beantragt haben und ein Auslandssemester absolvieren, kann der gewährte Betrag entsprechend angepasst werden.

Für weitere Informationen : http://www.cedies.public.lu/financement/index.html

Dokumente

Studienvertrag outgoing  

Bescheinigung