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Finanzielle Unterstützung

1. Staatliche Unterstützung (durch das CEDIES – Centre de Documentation et d’Information sur l’Enseignement Supérieur – des luxemburgischen Bildungsministeriums)

  • Welche Unterstützung wird gewährt?

Diese Unterstützung gewährt der luxemburgische Staat Studierenden, die ein Studium an einer Hochschule bzw. Universität absolvieren (geändertes Gesetz vom 22. Juni 2000).
Die finanzielle Unterstützung kann sich aus zwei Teilen zusammensetzen:

a) Ein vom luxemburgischen Staat gewährtes Stipendium, das direkt auf ein persönliches Konto des Studierenden eingezahlt wird;

b) Ein Darlehen zu einem Zinssatz von nur 2 %. Dies nimmt der Studierende bei einer der Banken auf, die mit dem Staat einen Vertrag geschlossen haben (siehe Informationen weiter unten).

Bedingungen für die Rückzahlung des Darlehens: Der Studierende muss zwei Jahre nach Beendigung oder Abbruch des Studiums mit der Rückzahlung beginnen. Ab diesem Zeitpunkt muss das Darlehen innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren vollständig zurückgezahlt sein (bei Studierenden über 35 innerhalb von 5 Jahren).

Achtung: Die Darlehenszinsen von 2 % zu Lasten des Studierenden werden durch die Banken normalerweise zweimal jährlich vom Konto abgebucht.

  • Wer kann die Unterstützung beantragen?

Alle in einem Tertiär-, Hochschul- bzw. Universitätsstudium eingeschriebenen Studierenden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- luxemburgische Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Luxemburg;

- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und Wohnsitz in Luxemburg; die Studierenden müssen in den Geltungsbereich der EWG-Verordnung Nr. 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft fallen (grundsätzlich müssen die Eltern in Luxemburg leben und arbeiten);

- Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder Status als Staatenloser; dabei muss der Studierende seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg ansässig sein und einen Sekundarschulabschluss besitzen, der vom luxemburgischen Bildungsministerium als gleichwertig anerkannt wurde;

- Status als politischer Flüchtling in Luxemburg mit Wohnsitz in Luxemburg.

Wenn Sie eine Unterstützung vom CEDIES erhalten und Sie Ihr obligatorisches Mobilitätssemester antreten, müssen Sie Ihren Unterlagen unbedingt den Mobilitätsvertrag beifügen, da während Ihres Auslandsaufenthaltes die Unterstützung erhöht wird!
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des CEDIES.

2. Stipendien