Als Drittstaatsangehörige/r gilt jede Person, die eine andere als eine EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt.
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Gemäß Art. 32 des Universitätsgesetzes ist der Zugang zu den Bachelor-Studiengängen für folgende Personen möglich:
- Inhabern eines luxemburgischen Sekundarschulabschlusses
- Inhaber eines diplôme de technicien mit erfolgreicher Absolvierung der Vorbereitungsmodule
- Inhaber eines vom Ministère de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse als gleichwertig anerkannten Diploms
1. Bewerber/innen aus Drittstaaten
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Sie sind ein/e Bewerber/in aus Drittstaaten mit einem luxemburgischen Sekundarschulabschluss. Sie sind für alle Bachelor-Studiengänge zugelassen. Da Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg besitzen, gelten die selben Bewerbungsfristen wie für europäische Bewerber/innen. Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses sind, können Sie Ihre Bewerbung online einreichen. In jedem Fall müssen Sie sich bis zu der vom Studiengang festgelegten Frist beworben haben. Sobald Sie Ihr Schulabschlusszeugnis erhalten haben, können Sie dies über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Mit der Rechnung für die Einschreibgebühren wird Ihnen dann die Bestätigung der endgültigen Zulassung zugestellt. |
2. Bewerber/innen aus Drittstaaten
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Sie sind ein/e Bewerber/in aus Drittstaaten mit diplôme de technicien und erfolgreicher Absolvierung der Vorbereitungsmodule. Sie sind für eine begrenzte Anzahl an Bachelor-Studiengängen zugelassen. Der Zugang zum ersten Jahr des Hochschulstudiums in den Bachelor-Studiengängen steht Inhabern eines diplôme de technicien mit erfolgreich absolvierten Vorbereitungsmodulen im entsprechenden Fachgebiet des angestrebten Hochschulstudiums offen. Bereich Wirtschaft und Management → Bachelor im Ingenieurwesen - Elektrotechnik Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses sind, können Sie Ihre Bewerbung online einreichen. In jedem Fall müssen Sie sich bis zu der vom Studiengang festgelegten Frist beworben haben. Wenn Ihre Bewerbung angenommen wird, erhalten Sie einen Brief mit einer bedingten Zulassung. Sobald Sie Ihr Schulabschlusszeugnis erhalten haben, können Sie dies über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Mit der Rechnung für die Einschreibgebühren wird Ihnen dann die Bestätigung der endgültigen Zulassung zugestellt. Da Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg besitzen, gelten die selben Bewerbungsfristen wie für europäische Bewerber/innen. |
3. Bewerber/innen aus Drittstaaten
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Sie müssen die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses beim luxemburgischen Ministère de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse beantragen. Äquivalenzverfahren, das dem zuständigen Ministerium vorgelegt werden muss. Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses sind, können Sie Ihre Bewerbung online einreichen. In jedem Fall müssen Sie sich bis zu der vom Studiengang festgelegten Frist beworben haben. Wenn Ihre Bewerbung angenommen wird, erhalten Sie einen Brief mit einer bedingten Zulassung. Sobald Sie Ihr Schulabschlusszeugnis und die Äquivalenzerklärung für Ihr Diplom erhalten haben, können Sie diese über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Mit der Rechnung für die Einschreibgebühren wird Ihnen dann die Bestätigung der endgültigen Zulassung zugestellt. Da Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg besitzen, gelten die selben Bewerbungsfristen wie für europäische Bewerber/innen. |
4. Bewerber/innen aus Drittstaaten
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Sie müssen die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses beim luxemburgischen Ministère de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse beantragen. Äquivalenzverfahren, das dem zuständigen Ministerium vorgelegt werden muss. Wir empfehlen Ihnen, dieses Verfahren vor dem Einreichen Ihrer Bewerbung durchzuführen. Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses sind, können Sie Ihre Bewerbung online einreichen. In jedem Fall müssen Sie sich bis zu der vom Studiengang festgelegten Frist beworben haben. Sobald Sie Ihr Schulabschlusszeugnis und die Äquivalenzerklärung für Ihr Diplom erhalten haben, können Sie diese über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Mit der Rechnung für die Einschreibgebühren wird Ihnen dann die Bestätigung der endgültigen Zulassung zugestellt. Wenn Sie zugelassen werden, sind Sie dazu verpflichtet:
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5. Bewerber/in aus Drittstaaten
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Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie bereits im Besitz des Schulabschlusses (oder einer Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss) und der Äquivalenzbescheinigung Ihres Abschlusses sein. Äquivalenzverfahren, das dem Ministère de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse in Luxemburg vorgelegt werden muss. |
6. Bewerber/in aus Drittstaaten
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Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie bereits im Besitz des Schulabschlusses (oder einer Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss) und der Äquivalenzbescheinigung Ihres Abschlusses sein. Äquivalenzverfahren, das dem Ministère de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse in Luxemburg vorgelegt werden muss. Wenn Sie zugelassen werden, sind Sie dazu verpflichtet:
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Alle Kandidaten müssen Kenntnisse in den Unterrichtssprachen des gewählten Programms an der Universität Luxemburg nachweisen. Dier erforderlichen sprachkenntnisse für jedes Programm ist auf der Webseite des Programms gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) aufgeführt.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse kann durch die folgenden Dokumente oder Tests erbracht werden:
Wählen Sie Ihr Programm aus der Liste aller Programme, um die spezifischen Bewerbungsfristen zu sehen.
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