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Bachelor - Bewerber/innen aus Drittstaaten

 

Als Drittstaatsangehörige/r gilt jede Person, die eine andere als eine EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt.

 

Candidat ressortissant de pays tiers

 

 

 

Zulassungskriterien

Gemäß Art. 32 des Universitätsgesetzes ist der Zugang zu den Bachelor-Studiengängen für folgende Personen möglich:

  • Inhabern eines luxemburgischen Sekundarschulabschlusses
  • Inhaber eines diplôme de technicien mit erfolgreicher Absolvierung der Vorbereitungsmodule
  • Inhaber eines vom Ministère de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse als gleichwertig anerkannten Diploms

1. Bewerber/innen aus Drittstaaten

  • mit einem luxemburgischen Sekundarschulabschluss
  • und einer Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg

Sie sind ein/e Bewerber/in aus Drittstaaten mit einem luxemburgischen Sekundarschulabschluss. Sie sind für alle Bachelor-Studiengänge zugelassen.

Da Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg besitzen, gelten die selben Bewerbungsfristen wie für europäische Bewerber/innen.

Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses sind, können Sie Ihre Bewerbung online einreichen. In jedem Fall müssen Sie sich bis zu der vom Studiengang festgelegten Frist beworben haben.
Wenn Ihre Bewerbung angenommen wird, erhalten Sie einen Brief mit einer bedingten Zulassung.

Sobald Sie Ihr Schulabschlusszeugnis erhalten haben, können Sie dies über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Mit der Rechnung für die Einschreibgebühren wird Ihnen dann die Bestätigung der endgültigen Zulassung zugestellt.

2. Bewerber/innen aus Drittstaaten

  • mit diplôme de technicien und erfolgreicher Absolvierung der Vorbereitungsmodule
  • und einer Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg

Sie sind ein/e Bewerber/in aus Drittstaaten mit diplôme de technicien und erfolgreicher Absolvierung der Vorbereitungsmodule. Sie sind für eine begrenzte Anzahl an Bachelor-Studiengängen zugelassen.

Der Zugang zum ersten Jahr des Hochschulstudiums in den Bachelor-Studiengängen steht Inhabern eines diplôme de technicien mit erfolgreich absolvierten Vorbereitungsmodulen im entsprechenden Fachgebiet des angestrebten Hochschulstudiums offen.

Bereich Wirtschaft und Management  →   Bachelor im Ingenieurwesen - Elektrotechnik
Bereich Elektrotechnik  →  Bachelor im Ingenieurwesen - Maschinenbau
Bereich Mechanik  →  Bachelor in Engineering - Mechanical Engineering
Bereich Informatik →  Bachelor in Applied Information Technology / Bachelor in Computer Science
Bereich Bauingenieurwesen  →  Bachelor im Ingenieurwesen - Bauingenieurwesen

Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses sind, können Sie Ihre Bewerbung online einreichen. In jedem Fall müssen Sie sich bis zu der vom Studiengang festgelegten Frist beworben haben.

Wenn Ihre Bewerbung angenommen wird, erhalten Sie einen Brief mit einer bedingten Zulassung.

Sobald Sie Ihr Schulabschlusszeugnis erhalten haben, können Sie dies über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Mit der Rechnung für die Einschreibgebühren wird Ihnen dann die Bestätigung der endgültigen Zulassung zugestellt.

Da Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg besitzen, gelten die selben Bewerbungsfristen wie für europäische Bewerber/innen.

3. Bewerber/innen aus Drittstaaten

  • mit Schulabschlusszeugnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  • und einer Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg

Sie müssen die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses beim luxemburgischen Ministère de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse beantragen.

Äquivalenzverfahren, das dem zuständigen Ministerium vorgelegt werden muss. 

Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses sind, können Sie Ihre Bewerbung online einreichen. In jedem Fall müssen Sie sich bis zu der vom Studiengang festgelegten Frist beworben haben.

Wenn Ihre Bewerbung angenommen wird, erhalten Sie einen Brief mit einer bedingten Zulassung.

Sobald Sie Ihr Schulabschlusszeugnis und die Äquivalenzerklärung für Ihr Diplom erhalten haben, können Sie diese über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Mit der Rechnung für die Einschreibgebühren wird Ihnen dann die Bestätigung der endgültigen Zulassung zugestellt.

Da Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg besitzen, gelten die selben Bewerbungsfristen wie für europäische Bewerber/innen.

4. Bewerber/innen aus Drittstaaten

  • mit Schulabschlusszeugnis aus einem Staat der Europäischen Union (EU) ausser Luxemburg oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  • und ohne Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg.

Sie müssen die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses beim luxemburgischen Ministère de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse beantragen.

Äquivalenzverfahren, das dem zuständigen Ministerium vorgelegt werden muss.

Wir empfehlen Ihnen, dieses Verfahren vor dem Einreichen Ihrer Bewerbung durchzuführen.

Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses sind, können Sie Ihre Bewerbung online einreichen. In jedem Fall müssen Sie sich bis zu der vom Studiengang festgelegten Frist beworben haben.
Wenn Ihre Bewerbung angenommen wird, erhalten Sie einen Brief mit einer bedingten Zulassung.

Sobald Sie Ihr Schulabschlusszeugnis und die Äquivalenzerklärung für Ihr Diplom erhalten haben, können Sie diese über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Mit der Rechnung für die Einschreibgebühren wird Ihnen dann die Bestätigung der endgültigen Zulassung zugestellt.

Wenn Sie zugelassen werden, sind Sie dazu verpflichtet:

  • Ihr Studium in Vollzeit zu absolvieren. Gemäß dem Gesetz vom 29. August 2008 über die Freizügigkeit und Zuwanderung können Studierende aus Drittstaaten nicht in Teilzeit zugelassen werden.
  • sich auf luxemburgischem Territorium aufzuhalten. Für eine Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bis spätestens 1. Juli informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Ministeriums über das Verfahren.
    Außer wenn der/die Bewerber/in zu einem multinationalen Studienprogramm (das in Zusammenarbeit mit ausländischen Partneruniversitäten organisiert wird) zugelassen ist und eine Aufenthaltsgenehmigung im Schengen-Raum besitzt, ist es möglich, eine Mobilitätsmitteilung beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu beantragen.

5. Bewerber/in aus Drittstaaten

  • mit Schulabschlusszeugnis aus einem Staat ausserhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  • und mit Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie bereits im Besitz des Schulabschlusses (oder einer Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss) und der Äquivalenzbescheinigung Ihres Abschlusses sein.

Äquivalenzverfahren, das dem Ministère de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse in Luxemburg vorgelegt werden muss.

6. Bewerber/in aus Drittstaaten

  • mit Schulabschlusszeugnis aus einem Staat ausserhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  • und ohne Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie bereits im Besitz des Schulabschlusses (oder einer Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss) und der Äquivalenzbescheinigung Ihres Abschlusses sein.

Äquivalenzverfahren, das dem Ministère de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse in Luxemburg vorgelegt werden muss.

Wenn Sie zugelassen werden, sind Sie dazu verpflichtet:

  • Ihr Studium in Vollzeit zu absolvieren. Gemäß dem Gesetz vom 29. August 2008 über die Freizügigkeit und Zuwanderung können Studierende aus Drittstaaten nicht in Teilzeit zugelassen werden.
  • sich auf luxemburgischem Territorium aufzuhalten. Für eine Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bis spätestens 1. Juli informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Ministeriums über das Verfahren.
    Außer wenn der Bewerber zu einem multinationalen Studienprogramm (das in Zusammenarbeit mit ausländischen Partneruniversitäten organisiert wird) zugelassen ist und eine Aufenthaltsgenehmigung im Schengen-Raum besitzt, ist es möglich, eine Mobilitätsmitteilung beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu beantragen.

 

Erforderliche Sprachkenntnisse

Alle Kandidaten müssen Kenntnisse in den Unterrichtssprachen des gewählten Programms an der Universität Luxemburg nachweisen. Dier erforderlichen sprachkenntnisse für jedes Programm ist auf der Webseite des Programms gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) aufgeführt.

Der Nachweis der Sprachkenntnisse kann durch die folgenden Dokumente oder Tests erbracht werden:

 

Fristen

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