Startseite // Studierende // Informatione... // Antrag der Rückerstattung der Doppelversicherung des CNS-Beitrags

Antrag der Rückerstattung der Doppelversicherung des CNS-Beitrags

Folgend finden Sie das Verfahren für eine Beantragung einer Rückerstattung des CNS-Beitrags.

  • Warten Sie bis zum Ende des Semesters:
    • Für das Wintersemester bitte den 15/02 abwarten.
    • Für den Sommersemester bitte den 15/09 abwarten.

Es werden keine früheren Nachweise akzeptiert.

  • Bitte schicken Sie eine E-Mail an: cns@secu.lu und beantragen Sie ein „certificat d’affiliation“.
  • „vom 15/09 bis 14/02“ für eine Rückerstattung des Wintersemesters.
  • „vom 15/02 bis 14/09“ für eine Rückerstattung des Sommersemesters.
  • Senden Sie uns dieses CNS-Dokument innerhalb der zwei ersten Monate des Semesters.
  • Frist für die Beantragung der Rückerstattung des Wintersemesters: 15/04.
  • Frist für die Beantragung der Rückerstattung des Sommersemesters: 15/11.

Jede verspätete Anfrage wird abgelehnt.

  • Bitte geben Sie uns Ihre Bankdaten im Guichet étudiant für die Rückerstattung an: IBAN und BIC.
  • Der Rückerstattungsbetrag wird dann errechnet.

 

Sie können dann im Student Portal, unter der Registerkarte "Sozialversicherung" ein Ticket erstellen und das Dokument dem Antrag hinzufügen.

Wir werden dann den Erstattungsbetrag berechnen und Sie in die Liste aufnehmen.

 

Kalkül Methode:

  • Die erstattungsfähige Mindestdauer der Doppelversicherung beträgt einen Monat.
  • Die Dauer des Wintersemesters beträgt 5 Monate: Oktober, November, Dezember, Januar und ein „zusammengesetzter 5. Monat“ der letzten Septemberhälfte und der ersten Februarhälfte.
  • Die Dauer des Sommersemesters beträgt 7 Monate: März, April, Mai, Juni, Juli, August und ein „zusammengesetzter 7. Monat“ der letzten Februarhälfte und der ersten Septemberhälfte.
  • Die „zusammengesetzten Monate“ des Sommer- und Wintersemesters sind nicht teilbar und können nicht mit anderen zweiwöchigen Monaten außer Februar und September in Verbindung gebracht werden.
  • Ein unvollständiger Monat ist nicht erstattungsfähig. Wenn Ihr Arbeitsvertrag am 2. Des Monats begonnen hat, ist es nicht möglich diesen Monat zu erstatten.
  • Beispiel: Fall eines Studenten, der seine CNS für das Wintersemester vom 15.09 bis 14.02 bei der Uni.lu gezahlt hat, und der vom 03.10. bis 14.02. einen Arbeitsvertrag hat, wird folgend zurückerstattet:
    • 3 Monate: (November, Dezember und Januar)

 

Der Monat Oktober wurde schon angefangen und ist somit nicht erstattungsfähig.

  • Um einen zusammengesetzten Monat zu bilden, muss die erste Februarhälfte mit dem letzten September hälfte verbunden werden. Dies ist hier nicht der Fall, daher können diese vierzehn Tage nicht berücksichtigt werden.