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Wissenschaftliches Fehlverhalten schadet früheren Forschungspartnern

  • Fakultät für Recht, Wirtschaftswissenschaften und Finanzwirtschaft (FDEF)
    Universität / Zentralverwaltung und Rektorat
    16 März 2018
  • Kategorie
    Universität

Wissenschaftler sollten ihre Forschungspartner mit Bedacht wählen, empfehlen Forscher der Universität Luxemburg und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, da künftiges Fehlverhalten von Kollegen schwere Auswirkungen auf das Ansehen ihrer ehemaligen Mitarbeiter haben könnte.

Während seit langem anekdotische Evidenz vorlag, dass dies der Fall ist, liefert eine Studie von Prof. Katrin Hussinger (Universität Luxemburg) und Dr. Maikel Pellens (ZEW, Mannheim und KU Leuven, Belgien) nun empirische Belege. „Guilt by Association: How Scientific Misconduct Harms Prior Collaborators“ („Kollektivhaftung: Wissenschaftliches Fehlverhalten schadet früheren Forschungspartnern“) beruht auf den Fehlverhaltensmeldungen beim U.S. Office of Research Integrity von 1993 bis 2008. Eine Gruppe von 856 vorherigen Forschungsmitarbeitern der unredlichen Wissenschaftler wurde über Publikationsaufzeichnungen ermittelt, die fünf Jahre vor dem Fall des Fehlverhaltens zurückreichen. Es wurden nur Fälle berücksichtigt, bei denen eine Rücknahme oder Korrektur der wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gemeldeten Forschungsarbeiten veröffentlicht wurde.

Im Vergleich zu einer Kontrollgruppe zeigten die Ergebnisse einen durchschnittlichen Rückgang der Zitierungen früherer Kollegen von 8 bis 9 Prozent. Zitierungen nehmen in der Wissenschaft einen wichtigen Platz ein, da sie die Bedeutung der Forschungsarbeiten für die wissenschaftliche Gemeinschaft aufzeigen. Forscher mit einer hohen Anzahl an Zitierungen sind generell auch erfolgreicher beim Einwerben von Fördermitteln und erhalten lukrativere Stellenangebote. Die geringere Anzahl an Zitierungen könnte daher erhebliche Auswirkungen auf ihre berufliche Laufbahn haben.

Kollektivhaftung in der Wissenschaft

„Die Ergebnisse der Studie sind besorgniserregend“, erklärte Prof. Hussinger. „Unsere Untersuchungen zeigen, dass eine Kollektivhaftung auf Projekte vor dem Betrugsfall und damit auf nichtsahnende und unbeteiligte Mitarbeiter ausgedehnt wird.“

Während kollektive Stigmatisierung in verschiedenen Umfeldern und Zusammenhängen beobachtet wurde, sind die Ergebnisse aus dem Bereich der Wissenschaften laut Prof. Hussinger in besonderem Maße problematisch: „Vertrauen ist ein entscheidender Faktor in der Vermittlung von Wissenschaft und bei der öffentlichen Bekanntgabe von Forschungsergebnissen. Die Nachwirkungen eines Falles von Fehlverhalten können den Ruf einer viel größeren Gruppe von Wissenschaftlern und sogar Institutionen gefährden.“

Auch wenn die Forscher bei dem Thema keine einfache Lösung anbieten können, sollte Kollektivhaftung ernst genommen werden, argumentieren Prof. Hussinger und Dr. Pellens. Eine unerwünschte Folge, meinte Prof. Hussinger abschließend, könnte sein, dass weniger tatsächliche Betrugsfälle gemeldet werden: „Forscher könnten es sich zweimal überlegen, das zu melden, wenn sie wissen, dass sie allein für ihre Verbindung [mit dem unredlichen Wissenschaftler] bestraft werden könnten.“

© Universität du Luxemburg / Michel Brumat