Mobilität
Das Mobilitätsprinzip an der Universität Luxemburg
Die Universität Luxemburg hat sich dem im Bologna-Abkommen (1999) festgeschriebenen Prinzip der internationalen Mobilität der Studierenden angeschlossen.
Das Gesetz vom 12. August 2003 über die Gründung der Universität von Luxemburg setzt dieses Prinzip um, indem es festlegt, dass der Grad des Bachelor nur erteilt werden kann, wenn der an der Universität eingeschriebene Studierende ein obligatorisches Auslandssemester an einer Universität oder einer anderen Hochschuleinrichtung im Ausland absolviert hat.
Mobilität ist für den Studierenden sowohl im Hinblick auf sein Studium als auch persönlich eine große Bereicherung. Denn durch die Unterbrechung seines gewohnten Studienalltags aufgrund eines Aufenthalts in einem anderen Land bzw. des Kontakts mit einer anderen Hochschulkultur kommt der Studierende in die Situation, dass er seine Entscheidungen und seine Gedanken und seine Einstellung zum Studium hinterfragen und neu beurteilen muss.
Studierende, die ein Auslandssemester verbringen wollen, müssen sich in Studiengänge mit mindestens 30 ECTS-Punkten einschreiben.
Die im Ausland erworbenen ECTS-Leistungspunkte werden auf Grundlage des vorab unterzeichneten Learning agreements vom Studiendirektor anerkannt.
Sie sind :
- Student an der Universität Luxemburg und möchten ein Semester im Ausland verbringen: Outgoing student
- an einer Universität im Ausland und möchten ein Auslandssemester an der Universität Luxemburg verbringen: Incoming student
Sie möchten:
- sich als regulärer Student an der Universität Luxemburg einschreiben: Reguläre Einschreibung
- Kurse innerhalb der gesamten Großregion besuchen (Universität der Großregion): UniGR Einschreibung