
Praktischer Leitfaden
Zum Mietvertrag |
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Obligatorische Wohnungsübergabe bei Mietbeginn |
Bettroffene Wohnheime :
SCHRITT 1: Nachdem Sie Ihre Unterkunftsbuchung bestätigt haben, müssen Sie einen Termin mit dem technischen Team (per E-Mail: housing.facility@uni.lu) für den Tag Ihrer Ankunft* vereinbaren. SCHRITT 2: Für die Unterzeichnung Ihres Mietvertrags in den Büros von SEVE Logement vereinbaren Sie bitte unter www.affluences.com einen Termin für den Tag Ihrer Ankunft*. SCHRITT 3: Am Tag Ihrer Ankunft müssen Sie die folgende Reihenfolge einhalten:
Bitte organisieren Sie die beiden Termine entsprechend.
Der Einzug in die Unterkunft kann frühestens um 16:00 Uhr des ersten Vertragstages (je nach Vertrag entweder der 01. oder der 16. des Monats*) erfolgen. *AUSNAHME: Fällt der 1. oder 16. des Monats auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, erfolgt der Einzug in die Unterkunft am nächsten Werktag (außer Samstag) nach Beginn Ihres Mietvertrages. Die Schlüsselübergabe und der Einzug sind außerhalb der Öffnungszeiten des Büros nicht möglich. Wenn Sie am Abend, am Wochenende oder an einem Feiertag ankommen, müssen Sie sich eine vorübergehende Lösung außerhalb des Campus suchen. |
Unterzeichnung des Mietvertrages und Schlüsselübergabe |
Die Unterzeichnung des Mietvertrages sowie die Schlüsselübergabe erfolgt in unserem Front Office, das ausschließlich nach Terminvereinbarung via Affluences zugänglich ist. Aus organisatorischen Gründen stehen die Unterkünfte erst ab 16:00 Uhr am Tag der Schlüsselübergabe zur Verfügung. Der Einzug in die Unterkunft erfolgt frühestens um 16:00 Uhr am ersten Tag des Vertrages (je nach Vertrag entweder am 1. oder am 16. des Monats*). *AUSNAHME: Fällt der 1. oder 16. des Monats auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, ist der Einzug erst am nächsten Werktag (außer Samstag) nach Mietbeginn möglich. Die Schlüsselübergabe und der Einzug sind außerhalb der Öffnungszeiten des Büros nicht möglich. Wenn Sie am Abend, am Wochenende oder an einem Feiertag ankommen, müssen Sie sich eine vorübergehende Lösung außerhalb des Campus suchen. Die Unterzeichnung des Mietvertrags und die Schlüsselübergabe sind nur möglich, wenn:
Sie müssen eine "Wohngebäudeversicherung" für Ihre Unterkunft an der Universität abschließen. Die "Hausratversicherung" muss die folgenden Risiken abdecken: Privathaftpflicht und Haftpflicht des Mieters, Mobiliar: mindestens 5 000 €, Gebäude und Hausrat : Überschwemmung/Wasserschäden: Schäden, die durch Wasser verursacht werden, das von einer Immobilie oder ihrem Inhalt ausgeht oder auf sie einwirkt. Brand, Explosion: Personen- und/oder Sachschäden durch Brand, Feuer, Explosion oder Rauch infolge eines Brandes oder Feuers, das von einer Immobilie oder ihrem Inhalt ausgeht oder auf diese übergeht: Sachschäden durch Wasser, Brand, Feuer, Explosion oder Rauch infolge eines Brandes oder Feuers im gemieteten Gebäude. Die Universität Luxemburg bietet auch eine Mehrgefahren-Hausratversicherung an http://eshop.allia.lu/ Wie kann ich abonnieren? Bitte wählen Sie je nach Ihren Mietdaten Folgendes aus : ANNUAL PREMIUM vom 01.09.22 bis 31.08.23 oder vom 16.09.22 bis 15.09.23 Sie können auch eine "Hausratversicherung" bei einer im Großherzogtum Luxemburg eingetragenen Versicherungsgesellschaft abschließen www.caa.lu/fr/operateurs/assurances-directes/succursales-etrangeres-non-vie |
Monatliche Mietzahlung |
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Zahlungsverfolgung |
Wenn Sie einen Überblick über Ihre Zahlungen erhalten möchten oder eine Frage zu Ihrer Kaution haben, benutzen Sie bitte folgenden Link https://service.uni.lu/ssp (Wählen Sie bitte „Accomodation“ und dann die erforderliche Anfrage). Sind Sie Kandidat, Alumni oder eine externe Person, somit benutzen Sie bitte folgenden Link: https://service.uni.lu/public?id=sn_seve_contact&sys_id=08ecc9a41bf3d910466b20a1b24bcbe5&lang=en |
Kündigung |
Ein Erstvertrag kann frühestens nach einer Laufzeit von zwei Monaten gekündigt werden.. Die Kündigung eines laufenden Vertrags muss unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Ein am 1. des Monats beginnender Vertrag kann erst zum Ende des Monats gekündigt werden. |
Ende des Mietvertrages |
Der Mietvertrag endet automatisch und von Rechts wegen:
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Wohnungsübergabe bei Auszug/Schlüsselrückgabe |
Schlüsselrückgabe - Jeder Mieter muss bei Vertragsende seinen Schlüssel bei den Wachen abgeben, die sich befinden o An der Rezeption des Campus Belval, Eingang "Auditorium" des Maison du Savoir (MSA). o an der Rezeption des Campus Kirchberg o An der Rezeption des Campus Limpertsberg - Der Schlüssel muss in einen A4-Umschlag gesteckt werden, auf dem der Name, der Vorname, die Nummer der Unterkunft und der Wohnort vermerkt sind (der Briefkastenschlüssel muss in der Unterkunft bleiben). - Während der Unterrichtszeiten ist das Wachpersonal von Montag bis Freitag von 7.00 bis 22.00 Uhr und am Samstag von 8.00 bis 18.00 Uhr anwesend. Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an +352/ 46 66 44-5555, um die Wertmarke/den Schlüssel an den Sicherheitsbeauftragten des Sicherheitsdienstes (24/24h) am Eingang "Administration" des Maison du Savoir (MSA) zu übergeben. - Während der Universitätsferien, Campus Belval: Rezeption geschlossen: Schlüssel müssen zwischen 7 und 17 Uhr beim Sicherheitsbeauftragten des Sicherheits-PC abgegeben werden. Campus Kirchberg und Limpertsberg, Empfang von Montag bis Freitag von 7 bis 22 Uhr geöffnet (samstags geschlossen: Schlüsselübergabe an den Sicherheitsbeauftragten des Sicherheitsdienstes zwischen 7 und 17 Uhr) In Übereinstimmung mit Art. 7, Punkt e) des Mietvertrags wird jeder verlorene/nicht zurückgegebene Schlüssel mit bis zu 50 € berechnet, die von der Kaution abgezogen werden.
BITTE BEACHTEN : Für Residence Parc du Canal C, Residence 120, Maison des Chercheurs in Dudelange , Maison Schleich und Maison Clair-Chêne müssen die Schlüssel bei der Wohnungsabnahme einem dem Mitarbeiter des SEVE Logistique übergeben werden. Es ist obligatorisch, dass Sie Ihre Abreise der technischen Dienststelle (housing.facility@uni.lu) rechtzeitig mitteilen, um einen Termin zu vereinbaren. Das Verlassen der Unterkunft erfolgt spätestens um 09:00 Uhr am letzten Tag der Vertragslaufzeit (je nach Vertrag entweder am 15.* oder am letzten Tag des Monats*). *AUSNAHME: Fällt der 15. oder letzte Tag des Monats auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, erfolgt die Räumung der Unterkunft am letzten Werktag (außer Samstag) vor dem Ablauf Ihres Mietvertrags. |
Kautionsrückzahlung |
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt 4 bis 8 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses per Überweisung auf das im Studentenportal angegebene Konto, wenn alle Mieten bezahlt wurden und keine Schäden in der Unterkunft festgestellt werden. |
Obligatorische Wohnungsabnahme bei Mietbeginn
URL: https://wwwde.uni.lu/studierende/wohnen/praktischer_leitfaden | Datum: Montag, den 05. Juni 2023, 12:14 |