So schützen wir VersuchstiereAm LCSB stehen hohe Tierschutzstandards bei all unseren Tierversuchen im Mittelpunkt, da Wohlergehen der Tiere und wissenschaftliche Qualität Hand in Hand gehen. Erleidet ein Tier Stress oder Schmerzen, könnte sich das auf die Ergebnisse der Forschung nachteilig auswirken. Daher ist es neben unseren moralischen Überzeugungen, das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen und nur möglichst wenige Tiere einzusetzen, auch wissenschaftlich notwendig, die Tiere unter bestmöglichen Bedingungen zu halten und dafür zu sorgen, dass sie von qualifizierten und erfahrenen Pflegern die bestmögliche Pflege erhalten. Wenn ein Wissenschaftler davon überzeugt ist, dass die Verwendung eines Tiermodells in seiner Forschung die einzige Möglichkeit zur Beantwortung einer wichtigen wissenschaftlichen Fragestellung ist, muss zunächst intern beim Ethikausschuss für Tierversuche (Animal Experimentation Ethics Committee, AEEC) der Universität Luxemburg ein Ethikantrag gestellt werden. Diesem Ausschuss gehören veterinärmedizinische Berater, Wissenschaftler und Mitarbeiter der Versuchstierhaltung an. Er soll sicherstellen, dass das 3R-Prinzip beachtet wird:
Wird ein Projekt vom AEEC genehmigt, ist beim luxemburgischen Landwirtschaftsministerium ein Antrag zu stellen, das vor Erteilung der Genehmigung eine weitere Untersuchung durchführt. Eine Projektgenehmigung ist ein rechtsgültiges Dokument, in dem die Beschränkungen und Bedingungen für den Einsatz der Tiere festgelegt sind. Es kann kein wissenschaftliches Testverfahren durchgeführt werden, wenn für dieselbe Fragestellung tierversuchsfreie Alternativen zur Verfügung stehen oder den Tieren hierdurch unnötiger Schaden zugeführt werden könnte. Das LCSB hat folgende Maßnahmen ergriffen, um höchste Tierpflege- und Tierschutzstandards zu gewährleisten.
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