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Programmänderung
Eine Programmänderung ist unter bestimmten Bedingungen möglich:
- Wenn das Programm, in das das Studierende sich anmelden möchte, keiner Auswahl und/oder Numerus Clausus (= Anzahl der Studierenden) unterliegt
UND
- Wenn die Anfrage die SEVE-Zulassungsstelle spätestens 2 Wochen nach dem Wintersemesterbeginn erreicht.
In alle Fälle muss die Programmänderung sowie vom Studiendirektor als auch von der SEVE-Zulassungsstelle genehmigt werden.
Diese Anfrage kann anhand dieses Formulars erfolgen.
Merke : Eine Programmänderung kann auf keinen Fall zwischen Winter- und Sommersemester stattfinden.