Master en gérontologieHohe Qualifikation von Fachkräften im Bereich der SeniorenarbeitBedarfslage Das individuelle und gesellschaftliche Altern stellt Einzelne, Familien, soziale Institutionen und die Gesellschaft insgesamt vor große Herausforderungen. Der Master en Gérontologie qualifiziert Fachkräfte für die Bewältigung komplexer Aufgaben in den Bereichen von Prävention, Rehabilitation, Beratung, Betreuung und Pflege von alten Menschen in Luxemburg, um auch den steigenden Anforderungen gewachsen zu sein. OrganisationDer Studiengang ist anwendungsorientiert und wendet sich vor allem an Berufstätige im Bereich der Seniorenarbeit in Luxemburg. Er wird berufsbegleitend als Teilzeitprogramm realisiert und erstreckt sich über acht Semester (120 ECTS). Die Ausbildung umfasst in der Regel 13-14 Termine pro Semester im 1. und 2. Studienjahr und circa 10 Termine pro Semester im 3. und 4. Studienjahr jeweils mit einem Umfang von vier Stunden pro Termin. Die Veranstaltungen finden in der Regel Freitagnachmittags zwischen 13h15 und 16h30 auf dem Campus Belval der Universität Luxemburg statt. Ausrichtung
Inhalte
Lernergebnisse und TätigkeitsfelderAm Ende des Studiums sind die Teilnehmer befähigt zu(r)/ zum:
Zielgruppe & EinschreibebedingungenVoraussetzungen für den Zugang zum Master in Gerontologie gemäß Artikel 32 des Universitätsgesetzes vom 27. Juni 2018 sind: A. Kenntnisse der folgenden Sprachen auf dem im „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER) angegebenen Niveau: a) Französisch (B2) b) Deutsch (B2) B. Ein Bachelor-Abschluss (180 ECTS) in Gerontologie oder einem verwandten Fachgebiet (z. B. Pflege, Psychologie, Sozialarbeit, Medizin, Geriatrie); oder C. Formale Qualifikation(en) in der Gerontologie oder verwandten Disziplinen, die in dem Artikel 68 des Gesetzes vom 28. Oktober 2016 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen genannte Register der Ausbildungsnachweise, Abschnitt Hochschulbildung, eingetragen sind, entsprechend der sechsten Stufe des Luxemburger Qualifikationsrahmens gemäß Artikel 69 dieses Gesetzes. Bei Bewerbern, die die in Artikel 32 des Universitätsgesetzes definierten Zugangsbedingungen nicht erfüllen, wird gemäß Artikel 33 Absatz 1 dieses Gesetzes die erworbene Erfahrung des Bewerbers berücksichtigt: a) Relevante Graduiertenstudiengänge, die der Bewerber zuvor abgeschlossen hat; und b) Berufserfahrung, die erworben wurde während eines kumulativen Zeitraums von mindestens drei Jahren Vollzeitäquivalent durch eine berufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Freiwilliger in den Bereichen Verwaltung, Medizin, Sozialpädagogik, Psychosoziales, Gerontologie oder Pflege. Online-BewerbungJede an einer Aufnahme in das Studienprogramm interessierte Person muss folgende Unterlagen der Bewerbung beifügen:
Alle Kandidaten müssen an einem Auswahlgespräch teilnehmen, in dem geprüft wird, ob der/ die Kandidat(in) dem geforderten Profil entspricht und was die persönliche Motivation für die Aufnahme dieses Masterstudiums ist. Die nächste Kohorte beginnt im September 2023. Online-Einschreibungen sind vom 3. April bis zum 18. Juni 2023 möglich.
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