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Master - Bewerber/innen aus Drittstaaten

 

Als Drittstaatsangehörige/r gilt jede Person, die eine andere als eine EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt.

 

Candidat ressortissant de pays tiers

 

 

Zulassungskriterien

Gemäß Art. 32 des Universitätsgesetzes ist der Zugang zu den Master-Studiengängen für folgende Personen möglich:

  • Inhaber eines Bachelorstudienabschlusses
  • Inhaber eines Bildungsabschlusses, der in das luxemburgische Qualifikationsregister, Abteilung Hochschulwesen, gemäß Artikel 68 des Gesetzes vom 28. Oktober 2016 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen eingetragen ist und dem Niveau 6 des luxemburgischen Qualifikationsrahmens gemäß Artikel 69 des vorgenannten Gesetzes entspricht.

Alle Diplome und/oder Abschriften müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden, wenn sie in einer anderen Sprache als Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst sind. 

1. Bewerber/in aus Drittstaaten

  • mit einem Bachelorstudienabschluss
  • und einer Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg

Wenn Sie ein/e Bewerber/in aus Drittstaaten mit einem Bachelorabschluss sind, der mindestens 180 ECTS-Credits gemäß dem Rahmen des Bologna-Prozesses entspricht und von einer Hochschuleinrichtung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft verliehen wurde, wird Ihr Abschluss automatisch anerkannt.

Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses sind, können Sie Ihre Bewerbung online einreichen. In jedem Fall müssen Sie sich bis zu der vom Studiengang festgelegten Frist beworben haben.

Wenn Ihre Bewerbung angenommen wird, erhalten Sie einen Brief mit einer bedingten Zulassung.
Sobald Sie Ihr Schulabschlusszeugnis erhalten haben, können Sie dies über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Mit der Rechnung für die Einschreibgebühren wird Ihnen dann die Bestätigung der endgültigen Zulassung zugestellt.

Da Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg besitzen, gelten die selben Bewerbungsfristen wie für europäische Bewerber/innen.

2. Bewerber/in aus Drittstaaten

  • mit Bachelorabschluss oder einem Bildungsabschlusses, der in das Qualifikationsregister eingetragen ist
  • und ohne Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie bereits im Besitz des Bachelorabschlusses und des Nachweises der Eintragung Ihres Abschlusses in das Qualifikationsregister sein.

Wenn Sie zugelassen werden, sind Sie dazu verpflichtet:

  • Ihr Studium in Vollzeit zu absolvieren. Gemäß dem Gesetz vom 29. August 2008 über die Freizügigkeit und Zuwanderung können Studierende aus Drittstaaten nicht in Teilzeit zugelassen werden.
  • sich auf luxemburgischem Territorium aufzuhalten. Für eine Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bis spätestens 1. Juli informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Regierung über das Verfahren.
    Außer wenn der/die Bewerber/in zu einem multinationalen Studienprogramm (das in Zusammenarbeit mit ausländischen Partneruniversitäten organisiert wird) zugelassen ist und eine Aufenthaltsgenehmigung im Schengen-Raum besitzt, ist es möglich, eine Mobilitätsmitteilung beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu beantragen

3. Bewerber/in aus Drittstaaten

  • mit Bachelorabschluss aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  • und einer Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg

Ihr Diplom (oder Leistungsnachweis) muss gleichzeitig mit Ihrer Bewerbung eingereicht werden.

Ihr Diplom muss in das Qualifikationsregister der Hochschulabteilung des Ministère de l’Enseignement Supérieur et de la Recherche in Luxemburg eingetragen sein. Ihr diesbezüglicher Antrag muss bis spätestens zum 1. Oktober eingereicht werden.

Verfahren zur Eintragung Ihres Bildungsabschlusses in das Qualifikationsregister.

Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses sind, können Sie bereits Ihre Bewerbung online einreichen. In jedem Fall müssen Sie sich bis zu der vom Studiengang festgelegten Frist bewerben.
Wenn Ihre Bewerbung angenommen wird, erhalten Sie einen Brief mit einer bedingten Zulassung.

Sobald Sie Ihr Schulabschlusszeugnis und die Äquivalenzerklärung für Ihr Diplom erhalten haben, können Sie diese über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Mit der Rechnung für die Einschreibgebühren wird Ihnen dann die Bestätigung der endgültigen Zulassung zugestellt.

Da Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg besitzen, gelten die selben Bewerbungsfristen wie für europäische Bewerber/innen.

4. Bewerber/in aus Drittstaaten

  • mit Bachelorabschluss aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  • und ohne Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg

Ihr Diplom (oder Leistungsnachweis) muss gleichzeitig mit Ihrer Bewerbung eingereicht werden.
Wenn Ihre Bewerbung angenommen wird, erhalten Sie einen Brief mit einer bedingten Zulassung.
Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (Frist 1. Juli 2022).

Für eine Beantragung der Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Regierung über das Verfahren.

Sobald Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, können Sie aus Ihrem Herkunftsland beim zuständigen Ministerium einen Antrag auf Eintragung in das Qualifikationsregister stellen:

Verfahren zur Eintragung Ihres Bildungsabschlusses in das Qualifikationsregister.

Nach Ihrer Ankunft legen Sie beim SEVE der Universität Ihre Aufenthaltsgenehmigung und die Eintragung Ihres Diploms in das Qualifikationsregister vor, um Ihre Immatrikulation abzuschließen, indem Sie Ihre Einschreibgebühr und ggf. Ihre Krankenversicherung bezahlen.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Nützliche Informationen von A bis Z".

 

Erforderliche Sprachkenntnisse

Alle Kandidaten müssen Kenntnisse in den Unterrichtssprachen des gewählten Programms an der Universität Luxemburg nachweisen. Dier erforderlichen sprachkenntnisse für jedes Programm ist auf der Webseite des Programms gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) aufgeführt.

Der Nachweis der Sprachkenntnisse kann durch die folgenden Dokumente oder Tests erbracht werden:

 

Fristen

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