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Master - Europäische Bewerber/innen

 

Als europäische/r Bewerber/in gilt, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzt oder Bürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist.

 

Candidat Européen

 

Zulassungskriterien

Gemäß Art. 32 des Universitätsgesetzes ist der Zugang zu den Master-Studiengängen für folgende Personen möglich:

  • Inhaber eines Bachelorstudienabschlusses
  • Inhaber eines Bildungsabschlusses, der in das luxemburgische Qualifikationsregister, Abteilung Hochschulwesen, gemäß Artikel 68 des Gesetzes vom 28. Oktober 2016 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen eingetragen ist und dem Niveau 6 des luxemburgischen Qualifikationsrahmens gemäß Artikel 69 des vorgenannten Gesetzes entspricht.

Alle Diplome und/oder Abschriften müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden, wenn sie in einer anderen Sprache als Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst sind. 

 

1. Europäische Bewerber/innen

  • mit einem Bachelorabschluss

Wenn Sie ein/e europäische/r Bewerber/in mit einem Bachelorabschluss sind, der mindestens 180 ECTS-Credits gemäß dem Rahmen des Bologna-Prozesses entspricht und von einer Hochschuleinrichtung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft verliehen wurde, wird Ihr Abschluss automatisch anerkannt.

Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses sind, können Sie Ihre Bewerbung online einreichen. In jedem Fall müssen Sie sich bis zu der vom Studiengang festgelegten Frist beworben haben.
Wenn Ihre Bewerbung angenommen wird, erhalten Sie einen Brief mit einer bedingten Zulassung.

Sobald Sie Ihr Schulabschlusszeugnis erhalten haben, können Sie dies über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Mit der Rechnung für die Einschreibgebühren wird Ihnen dann die Bestätigung der endgültigen Zulassung zugestellt.

2. Europäische/r Bewerber/in

  • mit einem Bildungsabschlusses, der in das luxemburgische Qualifikationsregister eingetragen ist

Wenn Sie ein/e europäische/r Bewerber/in ohne Bachelor-Abschluss mit mindestens 180 ECTS-Credits gemäß dem Bologna-Prozess sind und der Abschluss von einer Hochschuleinrichtung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt wurde, aber von den zuständigen Behörden des betreffenden Staates anerkannt ist und einen von denselben zuständigen Behörden anerkannten Hochschulstudiengang bescheinigt, müssen Sie beim Ministère de l'Enseignement Supérieur et de la Recherche in Luxemburg obligatorisch einen Antrag auf Eintragung Ihres Bildungsabschlusses in das Register der Bildungsabschlüsse, Abteilung Hochschulbildung, stellen.

Verfahren zur Eintragung Ihres Bildungsabschlusses in das Qualifikationsregister.

Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses sind, können Sie Ihre Bewerbung online einreichen. In jedem Fall müssen Sie sich bis zu der vom Studiengang festgelegten Frist beworben haben.

Wenn Ihre Bewerbung angenommen wird, erhalten Sie einen Brief mit einer bedingten Zulassung.

Sobald Sie Ihr Schulabschlusszeugnis erhalten haben, können Sie dies über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Mit der Rechnung für die Einschreibgebühren wird Ihnen dann die Bestätigung der endgültigen Zulassung zugestellt.

Der Nachweis der Eintragung Ihres Bildungsabschlusses in das Qualifikationsregister muss uns bis spätestens zur Rückmeldung für das Folgesemester vorliegen.

3. Europäische/r Bewerber/in

  • mit einem Universitätsabschluss aus einem Staat ausserhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Ihr Hochschulabschluss muss im Qualifikationsregister, Abteilung Hochschulbildung, beim Ministère de l’Enseignement Supérieur et de la Recherche von Luxemburg eingetragen sein.

Verfahren zur Eintragung Ihres Bildungsabschlusses in das Qualifikationsregister.

Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses (oder Leistungsnachweis) und des Nachweises über die Eintragung Ihres Bildungsabschlusses in das Qualifikationsregister sind, können Sie Ihre Bewerbung online einreichen. In jedem Fall müssen Sie dies bis zu der vom Studiengang festgelegten Frist tun.

Wenn Ihre Bewerbung angenommen wird, erhalten Sie einen Brief mit einer bedingten Zulassung.

Sobald Sie Ihr Schulabschlusszeugnis (oder Leistungsnachweis) und den Nachweis über die Eintragung Ihres Bildungsabschlusses in das Qualifikationsregister erhalten haben, können Sie dies über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Mit der Rechnung für die Einschreibgebühren wird Ihnen dann die Bestätigung der endgültigen Zulassung zugestellt.

Der Nachweis der Eintragung Ihres Bildungsabschlusses in das Qualifikationsregister muss uns bis spätestens zur Rückmeldung für das Folgesemester vorliegen.

 

Erforderliche Sprachkenntnisse

Alle Kandidaten müssen Kenntnisse in den Unterrichtssprachen des gewählten Programms an der Universität Luxemburg nachweisen. Dier erforderlichen sprachkenntnisse für jedes Programm ist auf der Webseite des Programms gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) aufgeführt.

Der Nachweis der Sprachkenntnisse kann durch die folgenden Dokumente oder Tests erbracht werden:

 

Anerkennung vorgängig erworbener Kompetenzen und/oder Eintritt in ein höheres Semester eines Master-Studiengangs

Um doppelte Studienleistungen zu vermeiden und vorgängige akademische oder berufliche Erfahrungen anzuerkennen, können Bewerbende, die sich für einen Master-Studiengang an der Universität Luxemburg bewerben, eine Anerkennung vorgängig erworbener Kompetenzen, die für ihren Studiengang relevant sind, erhalten. Dadurch kann ein/e erfolgreiche/r Bewerber/in von gewissen Studienanforderungen befreit werden, wodurch sich die für den Abschluss des Studiums zur Verfügung stehende Höchstdauer verkürzt.

Die folgenden Erfahrungen können anerkannt werden:

  • Credits (ECTS oder andere), die während früherer Studien erworben wurden, und/oder
  • Berufserfahrung mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren Vollzeitäquivalent (in einem für den Studiengang relevanten Bereich).

Eine Anerkennung vorgängig erworbener Kompetenzen durch die Universität ohne Aufnahme eines Studiums an der Universität Luxemburg ist nicht möglich, da Studierende mindestens 60 ECTS-Credits von an der Universität Luxemburg belegten und angebotenen Kursen erworben haben muss, um ein Diplom der Universität zu erhalten.
Ausführlichere Informationen über das Verfahren zur Anerkennung von Vorerfahrungen finden Sie auf unserer Website.

 

Fristen

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