Als Drittstaatsangehörige/r gilt jede Person, die eine andere als eine EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt.
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Gemäß Art. 32 des Universitätsgesetzes steht der Zugang zum Studium, das zum Grad DES in Medizin führt, Personen offen, die entweder über
- einen Zugang zu einem DES
- einem Master-Abschluss in Medizin
- oder einen Ausbildungsnachweis verfügen, der im Register für Ausbildungsnachweise, Bereich Hochschulbildung, gemäß Artikel 68 des Gesetzes vom 28. Oktober 2016 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen eingetragen ist und dem Niveau 6 des luxemburgischen Qualifikationsrahmens gemäß Artikel 69 des genannten Gesetzes entspricht.
Alle Diplome und/oder Leistungsnachweise, die in einer anderen Sprache als Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sind, müssen von einem/einer vereidigten Übersetzer/in übersetzt werden.
1. Bewerber/in aus Drittstaaten
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Ihr Abschluss wird automatisch anerkannt, wenn Sie Bewerber/in aus einem Drittstaat mit einem Masterabschluss sind, der mindestens 180 ECTS-Punkte gemäß dem Bologna-Prozess umfasst und von einer Hochschule in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt wurde. Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses oder Leistungsnachweises sind, können Sie Ihren Zulassungsantrag online einreichen. In jedem Fall müssen Sie dies spätestens bis zu der im Studienprogramm festgelegten Frist tun. Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt ihres Zulassungsantrags den Zyklus 2 Medizin noch nicht abgeschlossen haben, können vom Bildungsausschuss als zulässig eingestuft werden, wenn sie die fehlenden Unterlagen bis zum 30. November des Jahres der Einschreibung nachreichen. Sie dürfen erst dann mit einem Praktikum beginnen, wenn diese Formalität erfüllt ist. Wird Ihre Bewerbung ausgewählt, erhalten Sie ein vorläufiges Zulassungsschreiben. Sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis und Ihren Notenauszug erhalten haben, können Sie diese Dokumente über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Bewerbung zu vervollständigen. Ein endgültiges Zulassungsschreiben wird Ihnen dann zusammen mit der Rechnung für die Anmeldegebühr zugeschickt, um Ihre endgültige Anmeldung zu bestätigen. Da Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg besitzen, gelten für Sie ähnliche Bewerbungsfristen wie für europäische Bewerber/innen. |
2. Bewerber/in aus Drittstaaten
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In diesem Fall müssen Sie zwingend zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über Ihren Hochschulabschluss oder den Eintrag Ihres Abschlusses im Register für Bildungsnachweise verfügen. Wenn Sie zugelassen werden, müssen Sie
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3. Bewerber/in aus Drittstaaten
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Bei der Einreichung Ihrer Bewerbung müssen Sie eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (oder die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss) vorlegen. Ihr Abschluss muss im Register der Bildungsnachweise Abschnitt Hochschulwesen beim Ministerium für Hochschulbildung und Forschung in Luxemburg eingetragen sein. Ihr Antrag muss spätestens bis zum 30. November des Jahres der Einschreibung eingereicht werden. Verfahren für die Eintragung in das Register für Bildungsnachweise Wenn Sie während des Bewerbungszeitraums für den gewählten Studiengang noch nicht im Besitz der Eintragung Ihres Abschlusses im Register für Bildungsnachweise sind, können Sie Ihren Zulassungsantrag online einreichen. In jedem Fall müssen Sie dies spätestens bis zu der Frist tun, die im Studienprogramm festgelegt ist. Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt ihres Zulassungsantrags den Zyklus 2 Medizin noch nicht abgeschlossen haben, können vom Bildungsausschuss als zulässig eingestuft werden, wenn sie die fehlenden Unterlagen bis zum 30. November des Jahres der Einschreibung nachreichen. Sie dürfen erst dann mit einem Praktikum beginnen, wenn diese Formalität erfüllt ist. Wird Ihre Bewerbung angenommen, erhalten Sie ein vorläufiges Zulassungsschreiben. So können Sie nach Erhalt Ihres Eintrags im Register der Bildungsnachweise dieses Dokument über Ihr Zulassungsportal hochladen, um Ihre Akte zu vervollständigen. Ein endgültiges Zulassungsschreiben wird Ihnen dann zusammen mit der Rechnung für die Anmeldegebühr zugeschickt, um Ihre endgültige Anmeldung zu bestätigen. Da Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg besitzen, gelten für Sie ähnliche Bewerbungsfristen wie für europäische Bewerber/innen. |
4. Bewerber/in aus Drittstaaten
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Bei der Einreichung Ihrer Bewerbung müssen Sie eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (oder die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss) vorlegen. Wird Ihre Bewerbung ausgewählt, erhalten Sie ein vorläufiges Zulassungsschreiben. Sie müssen einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen (Frist 1. Juli des Anmeldejahres oder spätestens 3 Wochen nach dem Zulassungsdatum).
Sobald Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, können Sie von Ihrem Heimatland aus beim zuständigen Ministerium den Antrag auf Eintragung in das Titelregister stellen:
Sobald Sie die Eintragung im Register für Bildungsnachweise per E-Mail zunächst als PDF-Version erhalten haben (das Original folgt per Post), können Sie Ihre Maßnahmen abschließen, um auf luxemburgisches Staatsgebiet zu gelangen. Bitte melden Sie sich bei Ihrer Ankunft mit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung und der Eintragung Ihres Abschlusses in das Register für Bildungsnachweise bei der Universität, um Ihre Einschreibung gegen Zahlung der Einschreibegebühren und ggf. der Krankenversicherung abzuschließen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Nützliche Informationen von A bis Z". |
In diesem Fall ist ein Nachweis über die Beherrschung der Unterrichtssprachen des Programms (Französisch und Deutsch), der ein Niveau B2 (in Übereinstimmung mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GERS) bescheinigt, zwingend erforderlich.
Der Nachweis von Sprachkenntnissen muss auf eine der folgenden Arten erbracht werden:
- Zeugnis/Diplom der Sekundar- und/oder Hochschulbildung, dessen Unterrichtssprache mit einer der Sprachen des an der UL gewählten Studiengangs übereinstimmt. In diesem Fall muss das Sprachzertifikat nicht eingereicht werden.
- Zertifikat über einen international anerkannten Test der Stufe B2, der nicht älter als drei Jahre ist, wie z. B. TOEFL, TOEIC oder IELTS für Englisch, DELF oder DALF für Französisch und GOETHE Zertifikat oder TestDaF für Deutsch, in der Unterrichtssprache oder den Unterrichtssprachen des Studiengangs.
- Alle anderen Dokumente, die ein B2-Niveau in den Sprachen des Studiums belegen.
Wählen Sie Ihr Programm aus der Liste aller Programme, um die spezifischen Bewerbungsfristen zu sehen.
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