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Anerkennung von Diplomen

A. Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit des Sekundarschulabschlusses (Equivalence)

Jeder Student, der sich an der Universität Luxemburg einschreiben möchte, muss einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit seines Sekundarschulabschlusses stellen, und zwar nur dann, wenn dieser Abschluss nicht vom luxemburgischen Bildungsministerium ausgestellt wurde.

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B. Antrag auf Anerkennung eines Hochschul- oder Hochschulabschlusses (Eintragung in das Register der Ausbildungsnachweise) – “Registre des Titres”

  • Im Hinblick auf die endgültige Einschreibung in einen Master-Studiengang an der Universität Luxemburg, sofern kein Bachelor-Abschluss im Sinne des Bologna-Prozesses von mindestens 180 ECTS-Abschlüssen erworben wurde, ausgestellt von einer Hochschule in einem anderen Mitgliedstaat der Europäische Union, in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft muss zwingend einen Antrag stellen, um sein Diplom in das Register der Ausbildungsnachweise eintragen zu lassen, Abteilung Hochschulbildung beim Ministerium für Hochschulbildung und Forschung in Luxemburg.

    Weitere Informationen zum Verfahren für die Eintragung in das Register der Titel finden Sie unter:  

    http://www.guichet.public.lu/citoyens/fr/enseignement-formation/etudes-superieures/reconnaissance-diplomes/inscription-registre-titres/index.html