Mitgliedschaft in einem gesetzlichen Krankenversicherungssystem
Pflichtversicherung für Studenten, die an der Universität Luxemburg studieren
Um an der Universität endgültig angemeldet zu werden, muss jeder Student eine europäische Krankenkarte oder eine andere Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung vorlegen, die genau die Versicherungszeit angibt. Sie muß mindestens die Dauer des Semesters abdecken, für das der Student an der Universität eingeschrieben ist.
Wenn der Bewerber nicht über eine solche Versicherung verfügt, muss er gegebenenfalls die Beiträge zusammen mit den Einschreibegebühren direkt an die Universität zahlen
Bewerber aus Drittländern: Dieses Dokument ist bei der Ankunft in Luxemburg auszuhändigen. Gegebenenfalls müssen die Beiträge zusammen mit den Studiengebühren an der Universität entrichtet werden.
Jeder Student ist dafür verantwortlich, jede Änderung seiner persönlichen Situation im Laufe seines Studiums zu melden. Jede Änderung ist unbedingt schriftlich an SEVE Admission zu melden, wobei die Krankenversicherung (Änderung der Anschrift, Tätigkeit des Studierenden, Abbruch des Studiums usw.) unverzüglich anzugeben ist.
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Nützliche Links : CCSS - CNS - Myguichet.lu
Mitgliedschaft eines Studenten - Allgemeines: https://ccss.public.lu/fr/particuliers/stagiaires-etudiants.html
Informationsbroschüre der Krankenversicherung: https://cns.public.lu/de/publications/depliant/ass-mal-lux.html
Von CNS erstattete Leistungen: https://cns.public.lu/de/assure/vie-privee/sante-prevention.html
Ihre Krankenversicherungskarte bestellen (nach bezahlter Mitgliedschaft): https://cns.public.lu/de/assure/demarches/commande-carte.html
Vorläufige Ersatzbescheinigung für die europäische Sozialversicherungskarte bestellen: https://demarches.services-publics.lu/fpgsa-ccss/Controler
Bestellung eines Mitgliedszertifikats (für einen Studenten, der bereits eine bezahlte Beschäftigung hatte: https://ccss.public.lu/fr/commandes-certificats/particuliers/commande-certificat-affiliation.html
Antrag der Rückerstattung der Doppelversicherung des CNS-Beitrags