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Arbeiten in Luxemburg

Alle an der Universität Luxemburg eingeschriebenen Studierenden dürfen während ihres Studiums unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit in den Semesterferien (40 h/Woche) und/oder während des gesamten Jahres (15 h/Woche) arbeiten.

  1.  Ferienjob oder Arbeitsvertrag für Studierende
  2.  Befristeter Arbeitsvertrag (15 Stunden in der Woche)
  3.  Als Angehöriger eines Nicht-EU-Mitgliedstaates nach dem Studium in Luxemburg arbeiten

1.      Ferienjob oder Arbeitsvertrag für Studierende (40 Stunden in der Woche)

  • Alter: Um in den Semesterferien zu arbeiten, dürfen Sie nicht älter als 27 Jahre sein. Sollten Sie älter als 27 Jahre sein, können Sie nur im Rahmen eines herkömmlichen befristeten Arbeitsvertrages arbeiten.
  • Dauer: Der Ferienjob ist auf zwei Monate je Kalenderjahr beschränkt und darf nur in den Semesterferien ausgeübt werden (siehe akademischer Kalender).
  • Die Vergütung muss mindestens 80 % des nach Alter abgestuften, sozialen Mindestlohns entsprechen.
  • Gesetzliche Grundlagen:
    • Art. L. 151-1 ff. Arbeitsgesetzbuch
    • Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: Gesetz vom 29. August 2008 über den freien Personenverkehr und die Immigration

2.      Befristeter Arbeitsvertrag (15 Stunden in der Woche)

  • Alter: Es gibt keine Altersbeschränkung.
  • Dauer: Der befristete Arbeitsvertrag für Studierende darf 60 Monate (5 Jahre) nicht übersteigen und nur zwei Mal verlängert werden. Die maximale Arbeitsstundenzahl darf 15 Stunden in der Woche nicht überschreiten.
  • Die Vergütung muss mindestens dem sozialen Mindeststundenlohn entsprechen (1998.59 EUR brutto pro Monat Index Juli 2018 -   bei Personen ab 18 Jahren).
  • Gesetzliche Grundlagen:
    • Art. L.122-1, Paragraph 3, Punkt 5
    • Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: Gesetz vom 29. August 2008 über den freien Personenverkehr und die Immigration.Hinweise für Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: Aufenthaltsgenehmigung für Studierende = Arbeitserlaubnis

3.      Als Angehöriger eines Nicht-EU-Mitgliedstaates nach dem Studium in Luxemburg arbeiten

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministère des Affaires Étrangères (§ "Arbeitnehmerische Tätigkeit nach Abschluss des Studiums")