News

Begrenzte Aufenthaltsdauer in Studierendenresidenzen

  • 24 Mai 2022

Die Universität Luxemburg bietet Studierenden, die in einem Vollzeitstudiengang eingeschrieben sind und diesen absolvieren, studentische Unterkünfte an.

Die Universität verfügt über einen Bestand von rund 1000 Studierendenwohnungen. Dennoch ist sie nicht in der Lage, allen Anfragen von Studenten nach einer Unterkunft nachzukommen. Um eine angemessene Verfügbarkeit von Unterkünften für neue Studenten zu gewährleisten, hat die Universität nach Rücksprache mit der Studentenvertretung eine Begrenzung der Aufenthaltsdauer in Studentenwohnheimen in Kraft gesetzt.

Ab dem Wintersemester 2022-23, das im September 2022 beginnt, beträgt die Höchstdauer des Aufenthalts in einem Wohnheim

  • sechsunddreißig (36) Monate für Studierende, die in demselben Bachelor-Studiengang eingeschrieben sind,
  • vierundzwanzig (24) Monate für Studierende, die im gleichen Masterstudiengang eingeschrieben sind,
  • vierundzwanzig (24) Monate für Doktoranden, die neu an der Universität Luxemburg immatrikuliert sind (am/nach dem 1. März 2022).
  • vierundzwanzig (24) Monate für alle Doktoranden, die vor dem 1. März 2022 an der Universität Luxemburg eingeschrieben waren und vor dem 1. März 2022 keine Studentenwohnung in Anspruch genommen haben. 

Für Studierende, die derzeit in einem Wohnheim der Universität wohnen, wird eine Übergangsfrist eingeführt und ihnen ist es erlaubt, ihre Wohnung bis zum Ende ihres derzeitigen Studiengangs zu nutzen. Indessen gilt die Regel der maximalen Aufenthaltsdauer für Studierende, die derzeit in einer Universitätsunterkunft wohnen und das Studienfach oder den Studienlevel wechseln und die Regelstudienzeit von 24 Monaten oder 36 Monaten (je nach Level und Studienfach) überschritten haben.

Die Universität wird keine Mietverträge mehr anbieten

  • an Studierende, die die maximale Aufenthaltsdauer überschritten haben,
  • Studierende, die ihren Studiengang gewechselt haben und die Höchstaufenthaltsdauer in ihrem ursprünglichen Studiengang erreicht haben,
  • an andere Personen als Studierende.

Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Studium oder Ihre Tätigkeit in Luxemburg fortzusetzen, bitten wir Sie, sich um eine andere Unterkunft zu kümmern.