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Praktischer Leitfaden

 

Zum Mietvertrag

  • Die Mieteinheit hat eine Dauer von einem Monat.
  • Der Mietertrag beginnt am 1. (vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats) oder am 16. (16. eines Monats bis zum 15. des Folgemonats).
  • Der Mietvertravg muss pro Semester unterzeichnet werden.

Obligatorische Wohnungsübergabe bei Mietbeginn

Bettroffene Wohnheime :

  • Résidence Le Parc du Canal – Maison C (Esch-sur-Alzette)
  • Résidence 120 (Esch-sur-Alzette)
  • Maison des Chercheurs (Dudelange)
  • Maison Schleich-Lentz (Luxembourg)
  • Maison Clair-Chêne (Esch-sur Alzette)

Nach Unterzeichnung des Mietvertrags im Büro des SEVE Logement wird Ihnen der Schlüssel bei der Bestandsaufnahme im Wohnheim vom zuständigenr Techniker ausgehändigt.

BITTE BEACHTEN : Es ist obligatorisch, die technische Abteilung (housing.facility@uni.lu) rechtzeitig über Ihre Ankunft zu informieren, damit ein Termin vereinbart werden kann, um die Schlüsselübergabe und die Bestandsaufnahme zu gewährleisten.

Der Einzug in die Unterkunft kann frühestens um 16:00 Uhr des ersten Vertragstages (je nach Vertrag entweder der 01. oder der 16. des Monats*) erfolgen.

*AUSNAHME: Fällt der 1. oder 16. des Monats auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, erfolgt der Einzug in die Unterkunft am nächsten Werktag (außer Samstag) nach Beginn Ihres Mietvertrages.

Die Schlüsselübergabe und der Einzug sind außerhalb der Öffnungszeiten des Büros nicht möglich. Wenn Sie am Abend, am Wochenende oder an einem Feiertag ankommen, müssen Sie sich eine vorübergehende Lösung außerhalb des Campus suchen.

Unterzeichnung des Mietvertrages und Schlüsselübergabe

Die Unterzeichnung des Mietvertrages sowie die Schlüsselübergabe erfolgt in unserem Front Office, das ausschließlich nach Terminvereinbarung  via Affluences zugänglich ist.

Aus organisatorischen Gründen stehen die Unterkünfte erst ab 16:00 Uhr am Tag der Schlüsselübergabe zur Verfügung.

Der Einzug in die Unterkunft erfolgt frühestens um 16:00 Uhr am ersten Tag des Vertrages (je nach Vertrag entweder am 1. oder am 16. des Monats*).

*AUSNAHME: Fällt der 1. oder 16. des Monats auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, ist der Einzug erst am nächsten Werktag (außer Samstag) nach Mietbeginn möglich.

Die Schlüsselübergabe und der Einzug sind außerhalb der Öffnungszeiten des Büros nicht möglich. Wenn Sie am Abend, am Wochenende oder an einem Feiertag ankommen, müssen Sie sich eine vorübergehende Lösung außerhalb des Campus suchen.

Die Unterzeichnung des Mietvertrags und die Schlüsselübergabe sind nur möglich, wenn:

  • Ihre Immatrikulation bei SEVE Admissions abgeschlossen ist, d.h. Sie Ihren Studentenausweis erhalten haben;
  • Sie die Unterkunftsreservierung mit der Zahlung der Kaution und der ersten Monatsmiete bestätigt haben;
  • Sie SEVE Logement eine Bescheinigung über Ihre Hausratversicherung vorgelegt haben

Sie müssen eine "Wohngebäudeversicherung" für Ihre Unterkunft an der Universität abschließen.

Die "Hausratversicherung" muss die folgenden Risiken abdecken:

Privathaftpflicht und Haftpflicht des Mieters,

Mobiliar: mindestens 5 000 €,

Gebäude und Hausrat :

Überschwemmung/Wasserschäden: Schäden, die durch Wasser verursacht werden, das von einer Immobilie oder ihrem Inhalt ausgeht oder auf sie einwirkt.

Brand, Explosion: Personen- und/oder Sachschäden durch Brand, Feuer, Explosion oder Rauch infolge eines Brandes oder Feuers, das von einer Immobilie oder ihrem Inhalt ausgeht oder auf diese übergeht: Sachschäden durch Wasser, Brand, Feuer, Explosion oder Rauch infolge eines Brandes oder Feuers im gemieteten Gebäude.

Die Universität Luxemburg bietet auch eine Mehrgefahren-Hausratversicherung an  http://eshop.allia.lu/

Wie kann ich abonnieren?

Bitte wählen Sie je nach Ihren Mietdaten Folgendes aus :

ANNUAL PREMIUM

vom 01.09.22 bis 31.08.23

oder

vom 16.09.22 bis 15.09.23

Sie können auch eine "Hausratversicherung" bei einer im Großherzogtum Luxemburg eingetragenen Versicherungsgesellschaft abschließen

www.caa.lu/fr/operateurs/assurances-directes/succursales-etrangeres-non-vie

Monatliche Mietzahlung

  • Die Miete ist am 5. Tag eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wenn der Mietvertrag am 1. des Monats begonnen hat.
  • Die Miete ist am 20. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wenn der Mietvertrag am 16. des Monats begonnen hat.

Zahlungsverfolgung

Wenn Sie einen Überblick über Ihre Zahlungen erhalten möchten oder eine Frage zu Ihrer Kaution haben, benutzen Sie bitte folgenden Link https://service.uni.lu/ssp (Wählen Sie bitte „Accomodation“ und dann die erforderliche Anfrage).

Sind Sie Kandidat, Alumni oder eine externe Person, somit benutzen Sie bitte folgenden Link: https://service.uni.lu/public?id=sn_seve_contact&sys_id=08ecc9a41bf3d910466b20a1b24bcbe5&lang=en

Kündigung

Ein Erstvertrag kann frühestens nach einer Laufzeit von zwei Monaten gekündigt werden..

Die Kündigung eines laufenden Vertrags muss unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist erfolgen.

Ein am 1. des Monats beginnender Vertrag kann erst zum Ende des Monats gekündigt werden.
Ein am 16. des Monats beginnender Vertrag kann nur zum 15. des Monats gekündigt werden.

Ende des Mietvertrages

Der Mietvertrag endet automatisch und von Rechts wegen:

  • bei Beendigung des Studentenstatus des Mieters
  • am Ende eines unterzeichneten Mietvertrags für den keine Verlängerung beantragt wurde

Wohnungsübergabe bei Auszug/Schlüsselrückgabe

Schlüsselrückgabe

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie die Schlüssel an SEVE Logement zurückgeben oder in den "Schlüsselbriefkasten" im Wohnheim einwerfen.

BITTE BEACHTEN : Für Residence Parc du Canal C, Residence 120, Maison des Chercheurs in Dudelange , Maison Schleich und Maison Clair-Chêne müssen die Schlüssel bei der Wohnungsabnahme einem dem Mitarbeiter des SEVE Logistique übergeben werden.

Es ist obligatorisch, dass Sie Ihre Abreise der technischen Dienststelle (housing.facility@uni.lu) rechtzeitig mitteilen, um einen Termin zu vereinbaren.

Das Verlassen der Unterkunft erfolgt spätestens um 09:00 Uhr am letzten Tag der Vertragslaufzeit (je nach Vertrag entweder am 15.* oder am letzten Tag des Monats*).

*AUSNAHME: Fällt der 15. oder letzte Tag des Monats auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, erfolgt die Räumung der Unterkunft am letzten Werktag (außer Samstag) vor dem Ablauf Ihres Mietvertrags.

Kautionsrückzahlung

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt 4 bis 8 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses per Überweisung auf das im Studentenportal angegebene Konto, wenn alle Mieten bezahlt wurden und keine Schäden in der Unterkunft festgestellt werden.

 

Obligatorische Wohnungsabnahme bei Mietbeginn